Fachschule für Heilerziehungspflege
Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/ staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin
Aufgrund der differenzierten Entwicklung der Behindertenhilfe in den letzten Jahren ist es dringend notwendig, staatliche anerkannte Heilerziehungspfleger mit einer sozialpädagogischen Ausbildung und einem spezifischen Anteil medizinisch-pflegerischer Inhalte heranzubilden.
Die Ausbildung soll die Studierenden befähigen, Menschen mit Behinderungen (körperlicher, geistiger, psychischer sowie schwerstmehrfacher Behinderung) sozialpädagogisch und sozialpflegerisch zu begleiten, ihre Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben zu fördern und durch schulische, berufliche und soziale Integration die Rahmenbedingungen für die Teilhabe an der Gesellschaft zu schaffen.
Ausbildungsgang und Abschluss
Die Ausbildung beginnt zweimal im Jahr jeweils nach den Sommer- und nach den Winterferien des Landes Berlin, Bewerbungen werden ab Oktober des dem Ausbildungsbeginn vorangehenden Jahres entgegen genommen.
Die Ausbildung umfasst sechs Semester, die notwendigen heilerziehungspflegerischen Kenntnisse und Kompetenzen werden im Unterricht und in vier Praktika von zehn bis zwölf Wochen Dauer vermittelt. Nach den abschließenden Prüfungen erfolgt die staatliche Anerkennung.
Inhalte
- Pädagogik,
- Psychologie,
- Didaktik/Methodik,
- Kommunikationsförderung,
- Gesundheits- und Krankheitslehre,
- Psychiatrie,
- Pflege,
- Sozialkunde,
- Rechts- und Verwaltungslehre,
- Musik/Rhythmik,
- Beschäftigung,
- Freizeitgestaltung und Bewegungslehre.
Ausbildungsvoraussetzungen
- den erfolgreichen Abschluss einer zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung;
- oder den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsfachschule;
- oder den erfolgreichen Abschluss einer mindestens dreijährigen nichteinschlägigen Berufsausbildung;
- oder den erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen nichteinschlägigen; Berufsausbildung und einer mindestens zweijährigen nichteinschlägigen oder einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit;
- oder eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit;
- oder eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit;
- oder die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife und eine mindestens 8-wöchige für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit im sozialpädagogischen oder sozialpflegerischen Bereich.
- als Berufstätigkeit gilt auch die Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres oder des Zivildienstes.
- aufgenommen werden Bewerber mit Berliner Wohnsitz: andere Personen können nach Maßgabe freier Plätze in der Fachhochschule aufgenommen werden.
- Bewerber und Bewerberinnen nicht-deutscher Herkunftssprache werden aufgenommen, wenn sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift so beherrschen, dass sie dem Unterricht folgen können.
- eine Kirchenzugehörigkeit ist nicht Zugangsvoraussetzung.
Kosten
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf
- zwei Lichtbilder neueren Datums
- Zeugnisse über die geforderte Schulbildung und berufliche Vorbildung in beglaubigter Abschrift bzw. Fotokopie
- Gesundheitszeugnis – bitte nicht älter als einen Monat – über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des angestrebten Berufes
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis
- Porto für die Rücksendung Ihrer Unterlagen, falls Sie die Rücksendung wünschen
Elisabeth-Schulen
Parkstraße 22
13086 Berlin
Tel.: 030 962 49-450
Fax: 030 962 49-460
Bernd Friedrich
elisabeth-schulen(at)hoffbauer-bildung.de



