Berufsfachschule für Altenpflege

Staatlich anerkannter Altenpfleger/ staatlich anerkannte Altenpflegerin

 Die Berufsfachschule für Altenpflege bietet eine zertifizierte Ausbildung in Vollzeit und in Teilzeit. Die bundeseinheitliche Ausbildung in der Altenpflege soll die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermitteln, die zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung alter Menschen erforderlich sind.

Ausbildungsgang und Abschlüsse

Die Vollzeitausbildung beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres und dauert drei Jahre. Sie verläuft im Blocksystem bei dem sich je mehrere Wochen Theorie und Praxis abwechseln.

Die Teilzeitausbildung beginnt im April eines jeden Jahres und dauert vier Jahre. Der Unterricht findet an zwei Tagen von jeweils 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr statt. Die Unterrichtstage entfallen je nach Kurs auf Montag und Dienstag bzw. Mittwoch und Donnerstag und ändern sich im Verlaufe der Ausbildung nicht.

Insgesamt umfasst die Ausbildung mindestens 2.100 Stunden Theorie und mindestens 2.500 Stunden Praxis. Sowohl die Vollzeit- als auch die Teilzeitausbildung führt zur staatlichen Anerkennung als Altenpfleger, als Altenpfleger nach Bundesrecht.

 

Lernfelder

Der Unterricht findet in Lernfeldern statt, die folgendermaßen gegliedert sind:

  1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
    1. Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen
    2. Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
    3. Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen
    4. Anleiten, beraten und Gespräche führen
    5. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken
       
  2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
    1. Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    2. Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnfeldgestaltung unterstützen
    3. Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbstorganisierten Aktivitäten unterstützen 
       
  3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit
    1. Institutionelle Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen
    2. An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken
       
  4. Altenpflege als Beruf
    1. Berufliches Selbstverständnis entwickeln
    2. Lernen lernen
    3. Mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen umgehen
    4. Die eigene Gesundheit erhalten und fördern
       
  5. Allgemeiner Unterricht und zur freien Gestaltung stehen 200 Stunden zur Verfügung
 

Ausbildungsvoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • mindestens erweiterter Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss in Verbindung mit einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder der Erlaubnis als Alten- oder Krankenpflegehelfer, als Alten- oder Krankenpflegerhelferin nach Landesrecht arbeiten zu dürfen
  • bei der Vollzeitsausbildung außerdem ein Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte zum Beginn der schulischen Ausbildung
  • eine Kirchenzugehörigkeit ist nicht Zugangsvoraussetzung.


Kosten

Bei einer Erstausbildung wird eine Ausbildungsvergütung durch die Trägereinrichtung gewährt. Informationen zum Schulgeld für die Voll- und Teilzeitausbildung erhalten Sie auf Anfrage.
 

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit zwei aktuellen Lichtbildern
  • Originalzeugnis bzw. beglaubigte Kopie über die geforderte Schulbildung / Berufsabschluss 
  • ärztliches Attest bezüglich der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes als Altenpfleger, als Altenpflegerin
  • bei Finanzierung über die Agentur für Arbeit Vorlage eines Bildungsgutscheines
  • bei Bewerbungen für die Vollzeitausbildung außerdem
    - wenn möglich, ein mit einer Einrichtung der stationären und ambulanten Altenhilfe abgeschlossener Ausbildungsvertrag (im Bedarfsfall sind wir bei der Suche einer Einrichtung behilflich)
  • bei Bewerbungen für die Teilzeitausbildung außerdem
    - der Nachweis eines bestehenden Arbeitsverhältnisses in einer geeigneten Berufstätigkeit seit mindestens einem Jahr in einer Einrichtung der Altenpflege (§ 4 Abs.3 Satz 1 AltPflG)
    - Einverständniserklärung des Arbeitgebers zum Besuch der Altenpflegeschule

Elisabeth-Schulen
Parkstraße 22
13086 Berlin
Tel.: 030 962 49-450
Fax: 030 962 49-460

Bernd Friedrich

Bernd Friedrich

elisabeth-schulen(at)hoffbauer-bildung.de